Dieses Thema beschäftigt zwar nicht alle Schulen, jedoch ist die zunehmende Bedeutung der Informationsbeschaffung über das Internet auch bei Eltern, Schülern und Lehrkräften eine Entwicklung, die nur folgerichtig eine online-Version dieser für das Schulwesen essentiell wichtigen Informationsquelle fordert. Ab einer bestimmten Größe ist für eine Schule diese Frage also immer mehr ein Thema.
Interressanterweise sind zwar die Informationen im Schulgebäude für alle diejenigen einsehbar, die sich dort aufhalten, jedoch ist es ganz offensichtlich eine völlig andere Situation, wenn diese (nennen wir es einmal „halb-öffentlichen“) Informationen öffentlich online einsehbar sind.
Der Autor versucht nun im Folgenden, diese Problemstellung kurz zu erörtern und verschiedene mögliche Lösungswege zu untersuchen.
Im Grunde ist gegen einen online-Vertretungsplan nichts einzuwenden, wären diese Informationen nicht so problematisch in den Händen (und vor allem Köpfen) derer, für die sie gerade nicht gedacht sind. Schulen, die diese Informationen online öffentlich zugänglich machen, haben plötzlich Probleme, da die bereitgestellten Informationen von manchen Menschen in der Öffentlichkeit dazu benutzt werden, eine Strichliste über ausgefallene Stunden und vor allem Fehlzeiten bestimmter Lehrkräfte zu führen. Mit diesen „Datenerhebungen“ wird in Einzelfällen leider eine sehr unzuträgliche Meinungsmache und Untersuchung gestartet, die weder dem Schulbetrieb im Allgemeinen, noch dem Klima unter Kollegium und Elternschaft im Besonderen zuträglich ist.
Es hat sich einfach gezeigt, dass die Vertretungsplandaten in ihrer Gänze in den Händen von Menschen, die nicht Teil des Lehrkörpers sind, unnötige Fehleinschätzungen und Missverständnisse erzeugen können, und von daher in solche Hände überhaupt erst garnicht gelangen dürfen.
Eine logische Entscheidung ist daher, einen Vertretungsplan online anzubieten, den Zugang dazu aber mit einem Passwort abzuriegeln. Gemessen an den eben aufgezeigten Problemen kann das aber nur eine halbherzige Lösung sein, denn entweder informiert man so eine leicht eingeschränkte Öffentlichkeit (sprich „nur Schulangehörige“), bei der auch wieder die Daten in die falschen Hände gelangen könnten, oder man grenzt Schüler und Eltern einfach ganz aus.
Wenn man den Online-Vertretungsplan nur dem Lehrkörper zugänglich macht, dann ignoriert man im Grunde genommen ein berechtigtes Interesse von Schülerschaft und Eltern, die tatsächlich die sie betreffenden Informationen gebrauchen könnten. Man stelle sich nur vor, dass sich ein Schüler nach einem krankheitsbedingten Fehlen online darüber informieren möchte, welchen veränderten Tagesablauf er am Folgetag zu erwarten hat.
Auch Lehrkräfte, die nicht unbedingt jeden Tag im Hause sind, könnten sich über zusätzliche Aufgaben über den Vertretungsplan online informieren und sich aufgrund dieser Informationen in ihrer Vorbereitung entsprechend darauf einrichten.
Wenn man also das berechtigte Interesse an den Informationen im Vertretungsplan berücksichtigen will, nicht aber allen den kompletten Vertretungsplan online zugänglich machen darf, dann wäre eine logische Schlussfolgerung, eben verschiedene Informationen unter verschiedenen Zugangswegen abrufbar zu machen. Zum Beispiel, indem man für jede Klasse oder zumindest Klassenstufe eine eigene Passwortsperre einrichtet, unter der sie einen sie betreffenden Ausschnitt aus dem Vertretungsplan erhalten. Lehrkräften kann dann ein „Lehrer-Vertretungsplan“ zugänglich sein, der dann den kompletten Vertretungsplan beinhaltet.
Diese Lösung klingt vernünftig, kann aber einen erhöhten Aufwand bei der Datenpflege im Internet bedeuten, da sich diese Informationen täglich aktualisieren können. Das Aufteilen des Vertretungsplans in die verschiedenen „Häppchen“, die dann unter den verschiedenen Zugängen online erreichbar sein sollen, ist durchaus ab einer bestimmten Zahl an Klassen vom Arbeitsaufwand nicht zu unterschätzen.
In diesem Wiki wurde eine Lösung präsentiert, die eine entsprechende Informationsweitergabe über die Lernplattform Moodle vornimmt. Wenn also eine Schule Moodle ohnehin schon für ein erweitertes (oder integriertes) Lernen nutzt, dann kann diese Lernplattform anscheinend auch für eine Weitergabe der Vertretungsplandaten genutzt werden. Leider schweigt sich der Artikel darüber aus, wer nun genau welche Menge an Vertretungsplaninformationen über Moodle erhält.
Am Peutinger-Gymnasium in Ellwangen hat man einen tagesaktuellen Stundenplan eingerichtet, in dem interessierte Eltern und Schüler sich ganz konkret über ihren Stundenplan betreffende Änderungen informieren kann, ohne Einsicht in den Vertretungsplan an sich zu haben. Für das Kollegium existiert ein passwort-geschützter Zugang zum Vertretungsplan, der ausschließlich für das Kollegium gedacht und erreichbar ist.
Mit dieser Lösung ist es möglich, allen Interessierten genau die Informationen zugänglich zu machen, die sie benötigen, ohne dabei zusätzliche Barrieren (z.B. Login oder Passwort) aufzubauen, und ohne der Öffentlichkeit eine Übersicht an Daten auszuliefern, die unnötig fehlinterpretiert oder gar missbraucht werden könnte.
Diese Lösung nutzt einen Mechanismus, bei dem die Vertretungsplandaten zentral auf der Website vorgehalten werden, um dann je nach aufgerufenem Stundenplan, die Vertretungsplandaten dynamisch einzuspeisen. Das dort eingesetzte PG-CMS enthält diesen Mechanismus, der in einer neuen Downloadversion des PG-CMS ab Frühling 2009 frei herunterladbar sein wird.
Ja, es ist für viele Schulen sinnvoll, eine online-Version des Vertretungsplans auf der Schulwebsite anzubieten, da sowohl seitens des Kollegiums, als auch von Seiten der Schüler- und Elternschaft ein berechtigtes Interesse an Teilen dieser Information besteht. Es ist jedoch bei der Art und Weise, wie diese Informationen verfügbar gemacht werden sollen, mit Vorsicht und Umsicht zu Werke zu gehen, da eine pauschale Veröffentlichung dieser Daten zu Problemen führen kann.
Diskussion
Bei uns wird es demnächst vielleicht einen Onlinevertretungsplan im eigens programmierten Schülerbereich geben, da diese Pläne nicht für die Öffentlichkeit einsehbar sein dürfen.